Auch PolizistInnen können mal verurteilt werden. So geschah es nach einer nächtlichen Verkehrskontrolle in Berlin. Die beiden Beamten waren außerhalb ihrer Dienstzeit noch in Uniform und mit einem zivilen Dienstfahrzeug unterwegs und entschlossen sich kurzerhand einen Zivilisten anzuhalten, der aus ihrer Sicht "auffällig langsam" fuhr.
Die Beamten ließen den Zivilisten aussteigen und setzten ihm Handschellen an, bevor sie ihn in ihren Polizeiwagen setzten und sein Fahrzeug durchsuchten. Weder erfolgte eine Halterabfrage, noch wurde der Fahrer belehrt. Der Fahrer gab an, es habe sich in dem Auto eine große Summe an Bargeld befunden und trug vor, dass diese von den Beamten entwendet wurde - das Gericht sah das nicht als erwiesen an. Die Beamten wurden der gemeinschaftlichen Nötigung im besonders schweren Fall sowie der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen.
(Landgericht Berlin I, Urteil vom 13.02.2025, Az. 506 KLs 14/24)
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